§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Re-Tire GmbH (nachfolgend „Re-Tire“ genannt) und deren jeweiligen Geschäftspartnern (nachfolgend „Nutzer“ genannt). 
  2. Die AGB finden gegenüber allen Nutzer Anwendung, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Regelungen dieser AGB gelten uneingeschränkt auch für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, sofern und soweit diese AGB keine gesonderten Bestimmungen für Unternehmer enthält. 
  3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als Re-Tire der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Auf dieses Zustimmungserfordernis verzichtet Re-Tire auch dann nicht, wenn sie in Kenntnis der Nutzer-AGB vorbehaltlos leistet.
  4. Für Unternehmer gilt zudem Folgendes: Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Nutzer, ohne dass Re-Tire in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter re-tire.de/agb/einsehbar.
  5. Diese AGB verzichten aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen (m/w/d) Sprachformen. Alle in diesen AGB verwendeten Wörter sind so auszulegen, dass sie den Umständen entsprechend geschlechtlich oder zahlenmäßig korrekt zu verstehen sind.

§2 Leistungsbeschreibung

  1. Mittels der Re-Tire-Dienste bietet Re-Tire einen Marktplatz an, auf dem von Personengesellschaften („Nutzer“) in Produkte („Angebot“), Reifen, Komplettradsätze und Felgen („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und von natürlichen und juristischen Personen erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“), sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Re-Tire-AGB oder die Re-Tire-Grundsätze verstößt. Re-Tire wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Dies gilt unverändert im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung bei Re-Tire gemäß § 5.
  2. Re-Tire bewirbt die Re-Tire-Dienste und stellt Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Angeboten und Inhalten der Nutzer zur Verfügung, damit diese die Inhalte auf Websites, in Apps und in E-Mails bewerben können. Dies betrifft z.B. die Anzeige von Angeboten und Inhalten von Nutzern im Rahmen von Preisvergleichsseiten oder Werbeplatzierungen auf Webseiten oder in Apps Dritter.
  3. Re-Tire hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps von Re-Tire oder Dritten dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern können auch über die Re-Tire-Dienste anderer Länder abgerufen werden. Angebote und sonstige Inhalte können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden. Der Verkäufer kann internationale Käufer vom Kauf seiner Artikel ausschließen, indem er internationale Versandorte explizit ausschließt oder einen entsprechenden Käuferkreis festlegt. 
  4. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein Re-Tire-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.
  5. Mittels der Re-Tire-Dienste veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung von Re-Tire dar und werden grundsätzlich nicht von Re-Tire auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  6. Re-Tire kann die Nutzung der Re-Tire-Dienste oder einzelner Funktionen der Re-Tire-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. Re-Tire kann insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen die Kaufaktivitäten eines Nutzers einschränken und von weiteren Voraussetzungen wie einer vorherigen Verifizierung abhängig machen. 
  7. Re-Tire behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Re-Tire zumutbar ist.
  8. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der Re-Tire-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Re-Tire schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Re-Tire berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen. § 10 dieser Re-Tire-AGB (Haftungsbeschränkung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
  9. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Re-Tire-Dienste behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Artikel und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz zu technischen Problemen.
  10. Auf die unter § 2 Abs. 8 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 2 Abs. 9 nicht angewendet. 
  11. Über die Re-Tire-Dienste kann der Käufer Zusatzleistungen von Re-Tire oder Kooperationspartnern von Re-Tire in Anspruch nehmen, wie insbesondere Versicherungen oder Montageleistungen. Dem Verkäufer ist es unter Einhaltung der generellen Regeln des § 4 dieser Re-Tire-AGB sowie der anwendbaren gesetzlichen Regelungen gestattet, eigene Zusatzleistungen über die Re-Tire-Dienste anzubieten (wie z.B. Montage- und Aufstellleistungen). Wenn der Verkäufer im Rahmen seines Angebots selbst oder über Kooperationspartner Zusatzleistungen wie Garantien, Garantieverlängerungen oder Produktversicherungen anbietet, muss er bei der Gestaltung seines Angebots berücksichtigen, ob diese mit etwaigen von Re-Tire oder Kooperationspartnern von Re-Tire im Hinblick auf das jeweilige Angebot des Verkäufers angebotenen vergleichbaren Zusatzleistungen kompatibel sind, und seinen jeweiligen Pflichten gegenüber dem Käufer nachkommen, insbesondere etwaigen Beratungspflichten.
  12. Der Kundenservice von Re-Tire ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu auch ein internes Beschwerdemanagementsystem. Der Kundenservice von Re-Tire dokumentiert und prüft jede Beschwerde sorgfältig und wird die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen und den Nutzer hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren. Re-Tire überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und erstellt hierüber einen Bericht.

§3 Anmeldung und Re-Tire-Konto

  1. Die Nutzung der Re-Tire-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Re-Tire-Kontos unter Zustimmung zu diesen Re-Tire-AGB und Kenntnisnahme der Re-Tire-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen Re-Tire und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Re-Tire-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der Re-Tire-Dienste anmelden.
  3. Die von Re-Tire bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die Re-Tire-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (“gewerbliche Nutzer” bzw. “gewerbliche Verkäufer”), sind verpflichtet, ein gewerbliches Re-Tire-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen. 
  4. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. 
  5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Re-Tire-Konto unverzüglich zu aktualisieren.
  6. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Re-Tire-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, Re-Tire umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Re-Tire-Konto von Dritten missbraucht wurde.
  7. Ein Re-Tire-Konto ist nicht übertragbar.
  8. Re-Tire behält sich das Recht vor, Re-Tire-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Re-Tire-Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert Re-Tire den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.
  9. Im Rahmen der Re-Tire-Dienste hat Re-Tire Zugang zu verschiedenen Informationen über Nutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Nutzer im Rahmen der Re-Tire-Dienste an Re-Tire übermitteln (wie z.B. Kontaktinformationen oder Artikelinformationen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung der Re-Tire-Dienste generiert werden (wie z.B. Bewertungen, Verkaufsanalysen oder Kommunikation).

Nutzer erhalten insbesondere über Mein Konto Informationen, die für die Abwicklung der Transaktion erforderlich sind (insbesondere die Kontaktinformationen des anderen an einer Transaktion beteiligten Nutzers) sowie auch aggregierte Informationen zur Performance und Analyse ihrer Angebote im Rahmen der Re-Tire-Dienste.

Re-Tire gibt Informationen über Nutzer an Dritte nur weiter, sofern das für die Erbringung der Re-Tire-Dienste erforderlich ist (wie z.B. im Falle der Bewerbung der Re-Tire-Dienste über Dritte gemäß § 2 Abs. 2) oder Re-Tire hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.

Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Nutzer bereitgestellten oder durch seine Nutzung der Re-Tire-Dienste generierten Daten in dessen Re-Tire-Konto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt Re-Tire diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit Re-Tire hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden (z.B. Statistiken über Verkäufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt.

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Re-Tire einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert Re-Tire in der Re-Tire Datenschutzerklärung.

§4 Nutzung der Re-Tire-Dienste

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, die Re-Tire-Grundsätze, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei Re-Tire anzubieten oder zu bewerben. Re-Tire behält sich vor, den Verkauf bestimmter Artikel an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. 
  3. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Re-Tire-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder eigene Artikel zu kaufen.
  4. Es ist verboten, die Suchfunktionen der Re-Tire-Dienste zu manipulieren, z. B., indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Es gilt der Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen.
  5. Verkäufer müssen ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.
  6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt Re-Tire einen Re-Tire-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von Re-Tire zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im Re-Tire-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.
  7. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass Angebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen gefunden werden können. 
  8. Re-Tire ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse unter anderem nach den folgenden Hauptparametern:
  9. Standort des Käufers, Suchanfrage, Re-Tire-Seite auf welcher der Käufer sucht und Suchhistorie des Käufers
  10. Artikelstandort, Angebotsformat, Preis, Höhe der Versandkosten, Rücknahmebedingungen, Anzahl der Verkäufe des jeweiligen Artikels und Relevanz mit Blick auf die Suchanfrage
  11. Verkaufshistorie des Verkäufers, inklusive der Einhaltung der Grundsätze für das Einstellen von Artikeln, der detaillierten Verkäuferbewertungen, des Einhaltens sonstiger Re-Tire-Grundsätze und der Mängelquote
  12. Anzahl der Angebote, die zu der Suchanfrage des Käufers passen
  13. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei Re-Tire angebotene Artikel ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung der Re-Tire-Dienste keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, Re-Tire autorisiert solche Symbole.
  14. Gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.
  15. Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
  16. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis Re-Tire-Gebühren, PayPal-Gebühren oder Provisionen von Käufern einzufordern.
  17. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Re-Tire-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.
  18. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der Re-Tire-Dienste einsehbare und von Re-Tire gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von Re-Tire unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
  19. Nutzer dürfen keine von Re-Tire oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Re-Tire-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der Re-Tire-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.
  20. Der Re-Tire-Käuferschutz sichert Käufer entsprechend ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung weist Re-Tire im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche Re-Tire-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, Re-Tire den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. Re-Tire ist in diesem Fall berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen.

§5 Zahlungsabwicklung bei Re-Tire

  1. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung wickeln Zahlungsdienstleistungsgesellschaften Zahlungen im Namen von Verkäufern für bei Re-Tire durchgeführte Transaktionen ab. Die Nutzung der Zahlungsabwicklung durch die Zahlungsdienstleistungsgesellschaften ist für alle Angebote, für die die Zahlungsabwicklung verfügbar ist, Voraussetzung für die Nutzung der Re-Tire-Dienste als Verkäufer.
  2. Käufer können grundsätzlich mit allen von Re-Tire in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. Die verantwortliche Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an Re-Tire weiter. Käufer haben auch bei der neuen Zahlungsabwicklung die Möglichkeit, wie gewohnt Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten oder einen Re-Tire-Käuferschutzfall zu eröffnen.
  3. Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung kann Re-Tire zum Zwecke der Risikoabsicherung (zum Beispiel bei Vorliegen eines offenen Käuferschutzfalls) die verantwortliche Zahlungsdienstleistungsgesellschaft auffordern, einen Teil der Auszahlungsbeträge vorübergehend einzubehalten.

§6 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

  1. Re-Tire kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Re-Tire-AGB, die Re-Tire-Grundsätze oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei Re-Tire verletzt oder wenn Re-Tire ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
    1. Löschen von Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten
    2. Verwarnung von Nutzern
    3. Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und sonstigen Inhalten
    4. Vorübergehendes Ausblenden von Angeboten auf der Suchergebnisseite
    5. Einschränkung der Nutzung der Re-Tire-Dienste, insbesondere der Kaufaktivitäten
    6. Aberkennung eines besonderen Verkäufer-Status
    7. Vorläufige Sperrung
    8. Endgültige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Re-Tire die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

  1. Re-Tire kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der Re-Tire-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    1. er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist
    2. er falsche Kontaktdaten angegeben hat
    3. er sein Re-Tire-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt
    4. er andere Nutzer oder Re-Tire in erheblichem Maße schädigt
    5. er wiederholt gegen diese Re-Tire-AGB oder als Verkäufer gegen die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei Re-Tire verstößt oder
    6. ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Re-Tire-Kontos oder des Bewertungsprofils.

  1. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
  2. Re-Tire kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Gegenüber gewerblichen Verkäufern wird Re-Tire die ordentliche Kündigung begründen, wobei sich die möglichen Gründe aus § 6 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Re-Tire-AGB ergeben. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
  3. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von Re-Tire gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die Re-Tire-Dienste auch mit anderen Re-Tire-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem Re-Tire-Marktplatz zustande gekommenen Verträgen.
  4. Ergreift Re-Tire eine der Maßnahmen gemäß diesem § 6, insbesondere bei einer Einschränkung, Sperrung oder Kündigung, haben Nutzer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahme zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens des Kundenservices von Re-Tire zu klären.

§7 Gebühren

  1. Bei dem Verkauf von Artikeln und für die Nutzung von Zusatzoptionen erhebt Re-Tire von dem Verkäufer Gebühren. Wird ein Artikel verkauft, hat der Verkäufer an Re-Tire eine Verkaufsprovision zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenübersicht.
  2. Die einzelnen Gebühren sowie die Verkaufsprovision werden direkt bei der Transaktion abgeführt. Gebühren für fortlaufende Leistungen (z. B. einen Re-Tire-Shop), werden im Voraus in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer Re-Tire die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
  3. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung bei Re-Tire werden gegebenenfalls Gebühren und sonstige Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis durch die verantwortliche Zahlungsdienstleistungsgesellschaft mit verfügbaren oder zukünftigen Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnet. 
  4. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
  5. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von Re-Tire zu umgehen. 
  6. Re-Tire behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann Re-Tire für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Re-Tire-Kontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale ist in der jeweils aktuellen Gebührenübersicht geregelt.
  7. Re-Tire kann die Gebühren und Verkaufsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§8 Angebotsformate und Vertragsschluss

  1. Re-Tire stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der Re-Tire-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. 
  2. Stellt ein Verkäufer mittels der Re-Tire-Dienste einen Artikel ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. 
  3. Der Käufer nimmt das Angebot an, indem er den Button „Kaufen” anklickt, anschließend bestätigt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
  4. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die von Re-Tire angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen.
  5. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. 
  6. Wird ein Angebot von Re-Tire gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

§9 Bewertungen

  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Die Bewertungen werden von Re-Tire nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
    1. Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen.
    2. in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen.
    3. Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der Re-Tire-Dienste.
    4. andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

§10 Haftungsbeschränkung

  1. Re-Tire haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Re-Tire, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Re-Tire haftet dem Grunde nach für durch Re-Tire, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
  2. Eine weitere Haftung von Re-Tire ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung von Re-Tire ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§11 Freistellung

Der Nutzer stellt Re-Tire von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Re-Tire geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der Re-Tire-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Re-Tire-Dienste. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Re-Tire einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Re-Tire für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der Re-Tire gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich Re-Tire anderer Re-Tire-Unternehmen bedienen.
  2. Re-Tire ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Auch in diesem Fall steht dem Nutzer jederzeit das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht gem. § 6 Abs. 3 dieser Re-Tire-AGB zu.
  3. Re-Tire kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Re-Tire-AGB vorschlagen. Änderungen dieser Re-Tire-AGB werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber Re-Tire in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe § 5 Abs. 3 dieser Re-Tire-AGB). Re-Tire weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Re-Tire-AGB werden zusätzlich auf der Re-Tire-Website veröffentlicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Re-Tire-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Re-Tire-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
  5. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Re-Tire abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
  6. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Re-Tire-AGB unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
  7. Re-Tire ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Re-Tire ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von Re-Tire zu klären.
  8. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Re-Tire-AGB entstehenden Streitigkeiten.
  9. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz von Re-Tire. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen Re-Tire-AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland München, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. Re-Tire darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

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