Winterreifen 2024 – Achtung: Neue gesetzliche Regelung in Deutschland!

Matthias Babsek
27.08.2024
Winterreifen – Achtung: Neue gesetzliche Regelung in Deutschland!

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (auch bekannt als „Schneeflocken-Symbol“) auf der Seitenwand tragen, um als wintertauglich zu gelten.

Reifen, die ausschließlich über eine „M+S“-Kennzeichnung verfügen, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht länger zulässig. Seit 2018 müssen alle neu hergestellten Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Schneeflocken-Symbol“ versehen sein. Dies kann nur angebracht werden, wenn der Reifen in einem Test seine Wintertauglichkeit bewiesen hat. Die früher übliche M+S-Kennzeichnung setzte keine Prüfung voraus. Daher waren so gekennzeichnete Reifen (M+S steht für Matsch und Schnee) nicht unbedingt für winterliches Wetter geeignet. Ab Oktober 2024 müssen nun alle Reifen, die bei winterlichen Straßenbedingungen genutzt werden, mit dem „Schneeflocken-Symbol“ versehen sein. Wer ältere Winterreifen nutzt, sollte daher prüfen, ob sie diese Kennzeichnung tragen.

Die meisten Ganzjahres- und Winterreifen tragen zusätzlich zum „Schneeflocken-Symbol“ weiterhin die M+S-Markierung – um, wegen teils unterschiedlicher Vorschriften, auch im Ausland uneingeschränkt genutzt werden zu können. Wichtig: Für Ganzjahres- und Winterreifen gilt in Deutschland (ebenso wie für Sommerreifen) die gesetzliche Mindestprofiltiefe vom 1,6 mm – in Österreich müssen es aber mindestens 4 mm sein.